Reglement

1. Grundsatz

Sowohl unsere Besucher wie auch unsere Aussteller sollen Freude am Adventsmarkt Naters haben. Ebenfalls wird darauf geachtet, dass ein vielseitiges, ansprechendes, weihnachtliches Angebot präsentiert wird.

2. Organisation

Das Organisationskomitee „Natischer Adventsmärt“ wird durch den Vorstand des Gewerbeverein Naters gewählt. Die Aufsicht obliegt beim Gewerbeverein Naters. Die Aufgaben des OKs sind:

  • Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle des Adventsmarktes
  • Bearbeitung aller Marktfragen
  • Erstellen eines Budget für das folgende Jahr
  • Zuteilung der Stände, Ausstellungshäuschen und Keller
  • Einzug der Standgebühren und Stromkosten

3. Areal / Zufahrt / Parking

  • Das Marktgebiet wird vom Veranstalter festgelegt. Es umfasst im Wesentlichen folgende Gassen, Strassen und Plätze: Kirchenplatz – Kirchstrasse bis Einmündung Lindenweg/Judengasse – Lindenweg – Platz – Ornavassoweg – Hotzplatz.
  • Das Marktareal ist 30 Minuten vor und ca. 1 Stunde nach den offiziellen Marktöffnungszeiten für jeglichen Verkehr gesperrt.
  • Während den offiziellen Marktöffnungszeiten dürfen keine Fahrzeuge auf dem Marktareal abgestellt sein.
  • Für den Auf- und Abbau sind Fahrzeuge, Anhänger und dgl. so hinzustellen, dass weder die Durchfahrt noch die Arbeiten behindert werden.
  • Fehlbare werden von der Gemeindepolizei Naters gebüsst, bzw. wenn nötig kostenpflichtig abgeschleppt.
  • Es stehen auf dem Marktareal keine gebührenfreien Parkplätze zur Verfügung.
  • Fahrzeuge sind auf den öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung abzustellen.

4. Offizielle Zeiten

  • Die Marktstände können am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingerichtet werden.
  • Offizielle Marktöffnungszeiten:
    • Donnerstag von 17.00 Uhr bis 21.30 Uhr (22.00 Uhr für Food)
    • Freitag von 17.00 Uhr bis 21.30 Uhr (22.00 Uhr für Food)
    • Samstag von 14.00 Uhr bis 21.30 Uhr (22.00 Uhr für Food)
    • Sonntag von 10.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Am Abend wird vom Veranstalter jeweils um 22.30 Uhr das Licht auf dem Marktareal gelöscht.
  • Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Marktstand während den offiziellen Marktöffnungszeiten geöffnet zu halten.
  • Werden die Marktöffnungszeiten nicht eingehalten, wird der Aussteller nur einmal Verwarnt. Bei erneuter Widerhandlung wird der Stand geschlossen. Bei mehrmaligen Verfehlungen wird der Austeller für den Adventsmarkt auf immer ausgeschlossen.

5. Anmeldung / Gebühren / Rücktritt

  • Die Teilnahme am Adventsmärt bedarf einer schriftlichen Anmeldung mit dem offiziellen Anmeldeformular.
  • Die Anmeldung muss vollständig ausgefüllt und termingerecht beim OK eintreffen.
  • Verspätet eingereichte Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Bei der Anmeldung ist genau zu deklarieren, was für Artikel zum Verkauf angeboten werden.
  • Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Aussteller dieses Reglement einzuhalten.
  • Nebst der Standgebühr werden zusätzliche Gebühren für Strom, Abfall usw. erhoben.
  • Sämtliche Gebühren werden vom OK festgelegt.
  • Die Gebühr muss fristgerecht einbezahlt sein. Danach wird das OK über den Stand verfügen.
  • Bei Rücktritt werden folgende Beträge zur Zahlung fällig:
    • bis 30 Tage vor Marktbeginn: keine Kosten
    • bis 20 Tage vor Marktbeginn: ½ der Standgebühr
    • bis 10 Tage vor Marktbeginn: komplette Standgebühr

6. Teilnahmeberechtigung

  • Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
  • Zugelassen werden Aussteller und Handwerker die Advents- und Weihnachtsartikel sowie Handwerksartikel ausstellen oder an ihrem Stand handwerklich vorführen.
  • Über die Zulassung entscheidet das OK.
  • Die schriftliche Anmeldung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Ausstellerplatz.
  • Verkaufswagen werden keine zugelassen. Über Ausnahmen entscheidet das OK.
  • Es ist verboten für politische, religiöse oder ähnliche Ideen zu werben.
  • Anspruch auf einen Stand oder Platz hat nur, wer eine schriftliche Bestätigung vorweisen kann und sämtliche Gebühren fristgerecht einbezahlt hat.

7. Einteilung / Einrichten / Gestaltung

  • Über die Platzeinteilung entscheidet das OK.
  • Standortwünsche in Bezug des letztjährigen Standorts werden nach Möglichkeit berücksichtigt – dahingehende Garantien werden aber keine gegeben.
  • Die Marktstände, Markthäuschen und Keller werden vom Adventsmärt gegen Gebühr zur Verfügung gestellt.
  • Die Marktstände können am Eröffnungstag ab 8:30 Uhr bezogen werden und müssen bis 16:30 Uhr eingerichtet sein.
  • Der Bezug des Marktstandes darf erst nach Anmeldung beim OK erfolgen.
  • Der Aussteller ist verpflichtet den Marktstand weihnachtlich zu dekorieren, ohne die vom Veranstalter montierte Beleuchtung zu verdecken und das Dach zu beschädigen (Schrauben, Nägel, …).
  • Verkleidungen, Überdachungen und dgl. aus Folien oder ähnlichen Materialien sind nicht erlaubt.
  • Das Anbringen von Werbeplanen, Fahnen, Banner, Werbeständer und ähnlichem ist untersagt.

8. Verpflegungsstände

  • Als Verpflegungsstände gelten Marktstände die Lebensmittel oder warme und kalte Getränke (Food Produkte) zum sofortigen Konsum abgeben.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln und Getränken muss bei der Anmeldung genau deklariert/angemeldet werden.
  • Allen Ständen, welche Food Produkte verkaufen, wird ein Zuschlag gemäss Tarifordnung verrechnet.
  • Aussteller, die den Verkauf von Food Produkten nicht gemeldet und bezahlt haben, dürfen diese auch nicht anbieten und verkaufen.
  • Die Anzahl Marktstände mit Food Produkten werden vom OK festgelegt.
  • Das Aufstellen von Tischen und dgl. muss bei der Anmeldung deklariert werden. Die Kosten werden gemäss Gebührenordnung berechnet.

9. Energieversorgung / Heizung / Entsorgung

  • Der Veranstalter erstellt für jeden Marktstand die elektrische Grundversorgung. Bei Einzelnen besteht eine elektrische Versorgung.
  • Damit die Energieversorgung nicht überlastet ist, gelten folgende Voraussetzungen:
    • Stromleistung pro Marktstand 300 Watt. Ein grösserer Energiebedarf muss angemeldet werden.
    • Für die Feinverteilung ist der Aussteller selbst verantwortlich
    • Heizöfen, Musikanlagen o.Ä. sind verboten.
    • Kochgeräte müssen vorangemeldet werden und bedürfen einer Bewilligung des OK‘s.
    • Neonlampen, Scheinwerfer und grelle Leuchtkörper sind verboten.
  • Nachträglich kann keine zusätzliche elektrische Energie geliefert werden.
  • Der Veranstalter hat das Recht bei Energieengpässen den Energieverbrauch des Marktstandes durch entsprechende Vorgaben/Massnahmen zu reduzieren.
  • Die Elektroverteiler müssen jederzeit frei zugänglich, frei von Gegenständen sein und dürfen nicht verändert werden.
  • Arbeitseinsätze während des Adventmarktes, welche in Folge Fehlverhaltes des Marktstandbetreibers (Netzüberlastung durch zu grossen Energiebezug, Betrieb von nicht angemeldeten Geräten, fehlerhafte Verlängerungskabel oder Geräte, unsachgemässe Behandlung von Geräten und Anlagen, und dgl.) zurückzuführen sind, werden nach Aufwand (Regietarif nach VSEI) verrechnet.
  • Die Feinverteilung ist Sache des Ausstellers. Für die Beheizung des Marktstandes sind nur Katalysen Öfen (spezielle Gasöfen) erlaubt.
  • Gasheizpilze sind nur im Freien erlaubt.
  • Abfälle sind vom Aussteller zu entsorgen.
  • Während der offiziellen Marktöffnungszeiten dürfen keine vollen Abfallsäcke sichtbar herumstehen.
  • Jeden Abend hat der Aussteller die herumliegenden Abfälle einzusammeln.

10. Brandschutz

  • Der Veranstalter montiert an neuralgischen Punkten Feuerlöscher und Löschdecken. Dies entbindet den Aussteller aber nicht von seiner Pflicht, selbst für geeignete Löschmittel besorgt zu sein.
  • Den Weisungen des OK’s, des Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde und der Feuerwehr Naters sind zwingend Folge zu leisten.
  • Die von der Gemeinde Naters angeordneten feuerpolizeilichen Auflagen sind bindend. D.h. nur Standbetreiber, welche mit Ihrer Unterschrift die Einhaltung der feuerpolizeilichen Auflagen bestätigen, sind zur Teilnahme am Natischer Adventsmärt zugelassen.

11. Darbietungen, Musik

  • Darbietungen, Lautsprecherdurchsagen, musizieren und dgl. sind verboten.
  • Einzige Ausnahme sind handwerkliche Tätigkeiten.

12. Sicherheit / Ruhe und Ordnung / Jugendschutz

  • Die Sicherheit wird durch einen Sicherheitsdienst gewährleisten.
  • Für die Sicherheit der Waren vor Beschädigung oder Diebstahl hat der Aussteller selber zu sorgen.
  • Nach den offiziellen Öffnungszeiten ist der Marktstand umgehend zu schliessen.
  • Der Sicherheitsdienst ist angewiesen nach einer Vorwarnung mit angemessener Frist einzugreifen.
  • Die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Jugendschutz müssen vollständig umgesetzt werden.

13. Haftung / Auflagen

  • Die Aussteller besuchen den Markt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
  • Das Organisationskomitee haftet für keinerlei Schäden, die den Ausstellern durch Witterung, Diebstahl, Feuer, Randalieren und höhere Gewalt entstehen können.
  • Nichtbeachten der Anweisungen bedeutet zugleich Marktausschluss.

14. Schlussbestimmungen

  • Das OK oder dessen Vertreter behalten sich das Recht vor, Kontrollen in Bezug auf Sicherheit, Einhaltung des Brandschutzes, Elektroinstallationen, Verkaufsflächen und –Artikel o.Ä. durchzuführen.
  • Der Begriff Marktstände bezieht sich in diesem Reglement auf Häuschen, Keller, freie Standplätze, Verkaufsflächen jeglicher Art und oder Ähnlichem.
  • Das OK behält sich das Recht vor nicht angemeldete Infrastruktur (Tische, zusätzliche Stellfläche, usw.) entfernen zu lassen, bzw. direkt vor Ort bar ein zu kassieren.
  • Das einzig gültige Reglement liegt beim OK auf.
  • Der Entscheid des OK’s ist endgültig.
  • Das Reglement wird vom OK nach Bedarf jährlich angepasst.

Naters, März 2013 – angepasst 2015/2019
Gewerbeverein Naters
OK-Natischer Adventsmärt

 

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